Über ebooks habe ich ja schon mal getippt. Leider hat sich nun schneller als erwartet genau das herausgestellt - womit schon die Musik- und Filmindustrie ganz böse auf die Schnauze gescheitert ist: den digitalen Büchern einen “Kopierschutz” zu verpassen.
Aber der Reihe nach: Amazone verkauft ja unterdessen fleissig digitale Bücher (hauptsächlich in den USA). Unter anderem auch Georg Orwells Klassiker “1984″. Leider hat sich herausgestellt, dass der Anbieter, von dem Amazone das Buch/Datei erhalten haben, nicht im Besitz der entsprechenden Rechte ist - kann ja mal passieren… Und die Besitzer haben natürlich Amazone wegen Verletzung des Copyrights angezeigt. Also hat Amazone flugs die Daten aus der Datenbank gelöscht. und gleich noch da alles schön mit DRM versiegelt war, natürlich auch schon ALLE bisher gekauften Bücher von 1984 (schon schön ironisch bei dem Titel!!!). Wer also sich das Buch herunter geladen hatte und es am nächsten Morgen weiter lesen wollte - hoppla - nicht mehr da! Inklusive aller vielleicht hinzu gefügten Notizen und Lesezeichen (was ja als grosser Schrott ähh Vorteil beworben wird!) - Dafür gabs dann per Post einen Gutschein! - TOLL
Als ob je ein Verlag auf die Idee gekommen wäre, vom Käufer die Bücher wegen irgend welcher “Rechtsstreitigkeiten” zurück zu verlangen? Und womöglich dafür dann auch noch bei ihm in die Wohnung ein zu brechen?
Hätten ja einfach mal nachfragen können, wie man es nicht macht - zB. die Musikindustrie, die wohl unterdessen eingesehen hat, dass sich CDs nun mal ganz schlecht verkaufen lassen, wenn man da soviel “Schutz” draufbastelt, dass sich die Scheiben in fast keinem Player mehr abspielen lassen. Und dass man mindestens soviel Geld einnimmt, wenn KEIN Kopierschutz (DRM) auf den Songs zum runter laden ist - weil viele Bands ihre Stücke eh selber frei ins Netz gestellt haben…
Naja, die Presseverlage haben da schon bessere Ideen - ihr schrumpfenden Auflagen ein wenig zu “vergolden”: Sie wollen ähnlich wie bei Fotokopieren für jeden PC ein bisschen Geld - dafür bleiben dann ihre Angebote im Netz weiterhin “kostenlos” und dürfen weiterhin nicht kopiert zitiert werden (schlägt der Springer Konzern vor - als ob BLÖD ein wichtiges Informationsmedium im Internet wäre - masslose Selbstüberschätzung bzw. das internet nicht verstanden…)
Manchmal bin ich ja wirklich erstaunt! Eigentlich sollte es sich doch spätestens nach der Hausdurchsuchung bei “opendownload.com” und dem einfrieren der dortigen Gelder durch die Staatsanwaltschaft auch bei den anderen Anbietern herumgesprochen haben, dass unterdessen die Justiz ziemlich allergisch gegen solche Methoden des “Geldverdienens” ist und auch die Gerichte unterdessen eine sehr eindeutige Sprache zugunsten der Verbraucher gefunden haben - bis hin zu Verurteilung wegen Bandenmässigen Betrugs!
Aber das grosse und scheinbar leicht verdiente Geld scheint immer noch einige Leute derart zu locken - “opendownload.com” soll laut GOMPAtäglicheinen Umsatz von 10.000.- EUR gemacht haben - es auch noch mal zu versuchen! So bin ich heute über eine Seite Namens “downportal” gestolpert. Einfach mal bei der guten alten Tante Gurgel nach “OpenOffice”, der kostenlosen Bürosoftware suchen. Google hatte zwar vor ein paar Wochen einen grossen “Hausputz” veranstaltet, weil es wohl auch ihnen unterdessen auf die Nerven ging, ständig von wütenden Benutzern Mails zu bekommen, die in Abo - Fallen geraten waren und nun für ein kostenloses Programm 60.- EUR oder mehr bezahlen sollten.
Leider haben diese Anbieter wohl auch “aufgerüstet” und ihre Seiten entsprechend angepasst: Gibt man z.B. “openoffice kostenlos” bei Google ein, hat man gute Chansen, auf de allseits beliebten Seite von Content Services Ltd. aus dem schönen (?) Mannheim zu landen, um dort ein Abo über ZWEI Jahre für 96.- EUR/Jahr ab zu schliessen. Ganz schön teuer für “kostenlos”, aber immerhin verstecken die sogar diesen “Hinweis” noch elegant auf ihrer Seite und hoffen, dass irgendwann ein Richter vielleicht doch mal diesen “Kostenhinweis” für “gut” befindet. Und solange schickt man eben fleissig Rechnung raus und hofft, dass ein Teil der “Kunden” vielleicht artig das Geld überweisst…
“downportal” geht noch ein wenig dreister vor - schliesslich sitzt man ja angeblich in Bosnien-Herzegowina und will nur einfach den Namen und Adresse des Kunden - um dann später und vollkommen rechtswidrig - auch nette Rechnungen zu verschicken! Die Kosten haben die Betrüger praktischer Weise gleich mal in den AGBs versteckt, damit dem vorsichtigen Kunden nicht Angst und Bange wird und er womöglich ein anderes Angebot vorzieht.
Nur merkwürdig an der Sache ist: Diese angebliche Firma aus Bosnien-Herzegowina hat ihre Webseiten über eine M-Net Service Ltd. aus dem schönen Klettgau angemeldet. Und der Admin sitzt in Vogtland. Da will wohl jemand seine “Herkunft” verschleiern…
Und zum Abschluss der kleine Tipp: Nicht zahlen!
Update:
Ach ja und aus gegeben Anlass: Da die Herren Dilettanten wohl auch in div. Foren, in denen über sie berichte wird fleissig mitlesen, haben sie unterdessen die Registrierungsseite soweit verändert, dass der “Kostenhinweis” nun auf dieser Seite erscheint! Leider hat ihnen wohl niemand erklärt, dass sie auch dazuschreiben müssen, dass sie das Geld gerne im Voraus haben möchten! Weil sonst kann ich ja behaupten, ich zahle am Ende der zwei Jahre Vertragslaufzeit (und ob es diese Abzocker bis dahin noch gibt möchte ich doch stark bezweifeln *grins*).
Liebe Leute vom downcenter: Ihr seit doch früher schon mal auf die “Nase” gefallen! Und habt gerade eben ein Insolvenzverfahren an der Backe gehabt! Wollt ihr etwa jetzt mit diesem plumpen Versuch, anderen Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen, von euren Miesen wieder herunter kommen? Dann sollte ihr aber ein wenig mehr “Gehirnschmalz” da reinstecken, als nur einfach mit “copy und paste” von anderen einschlägigen Seiten Texte zu kopieren und damit dann eine Seite zu basteln! Und auch dass Geld, dass ihr in Google Adsense steckt, wäre bei euren Ex- Gläubigern sicher besser aufgehoben! Weil (falls ihr es noch nicht wisst): Betrug ist eine Straftat und kann auch ein paar Jährchen Knast nach sich ziehen!
Für die die noch ein wenig weiterlesen/recherchieren wollen:
Ein kleiner Hinweis für alle, die in diesem Sommer vorhaben, über den grossen Teich zu fliegen: Für die Einreise benötigt Ihr entweder ein Visum oder eine so genannte ESTA-Genehmigung, die spätestens 72 Stunden vor Abflug des Flugzeugs beantragt werden muss. Der Vorteil ist, falls man/frau einen maschinenlesbaren Pass hat, nicht auf die Botschaft rennen muss und sofort eine Antwort erhält, ob man in diesem Land geliebt wird (gilt also nicht für Terroristen, HIV Positive, Drogendealer, Linkshänder und andere Randgruppen!) Und man höre und staune: es kostet nichts! Also ab auf die Seite!!!!!!!!!!!!!
Umsonst! Prima: das haben sich wohl auch einige Leute gesagt und schnell einige Seiten zusammen gebastelt, die nach ganz hochoffizielle amerikanische Behörde aussehen soll. Das ganze ein wenig bei der Tante Gurgel bewerben und hoppla hat man eine Menge Menschen, denen man dann zwischen 19.- EUR und 45.- $ abknöpfen kann! Einfach nur für die “Weiterleitung” auf die offizielle Seite! Und natürlich bekommen die Herren in Korea auch noch gleich alle Eure Daten frei Haus geliefert!
Wer also nicht sein Kreditkartenkonto plündern lassen und/oder anschließend jede Menge nette Angebote für Viagra, Callis, Rolex und Co erhalten möchte: A U F P A S S E N!
Denn nur wo .GOV hinten dran hängt ist die offizielle Seite (siehe oben!) Und wenn jemand für die Eingabe der Daten auch noch Geld will - Finger weg!
Immerhin warnen die USA auf ihrer Seite unterdessen davor, über solche Seiten den Antrag zu stellen - im schlimmsten Fall steht man/frau bei der Customs and Border Protection und darf nicht rein!
wobei lustig ist es schon: Beantragungsagentursite mit netten Fake ESTA -Siegel und einer köstlichen Privatinformationsschutz-Maßnahme bzw. Anwendungsklausel:
■ Der Artikel 6 (Privatinformation der Mitglieder) 1. Information wie Name (Englisch), Geburtsdatum, Geschlecht, Kontaktstelle, E-Mail, Informaton eines Reisepasses (Nr, Ausstellungsdatum, Ablaufsdatum-und-Ausstellungsstaat eines Reisepasses), Wohnstaat, ja und nein der Infektionskrankheit und des Verstoßes des Gesetzes, der Spionstatigkeit, des Erwerbsvorhaben in den Vereinigten Staaten, des Kindesmissbrauchs, und die Absage der Einreise in den Vereinigten Staaten, die bei der Serviceanwendung vorgelegt wurde, wird als Privatinformation auf Datenbasis dieser Website eingetragen. 2. estagermany.org verwaltet die eingetragene Information als Privatinformation und außer eines Falls, der in einer folgender Ziffer (1-5) zutrifft, darf die Information dem Dritten gegenuber nicht offenbart werden: (1) Falls Mitglieder darauf zustimmen, (2) Falls das Gesetz die Offenbarung erfordert, (3) Falls die Information, wo eine Person unkenntlich ist, offenbart wird, (4) Falls die Offenbarung zur Durchfuhrung der Aufgaben notig ist, (5) Falls die Offenbarung zur Fuhrung von estagermany.org notig ist.
Ahhh, immerhin 2 EUR in die “Übersetzung gesteckt - und da quasi die Offenbarung /verkauf von Daten grundsätzlich erlaubt ist - ein schöner “Zuverdienst”.
Update:
Heute hat mich Mr Obama angeschrieben und davor gewarnt, an Firmen Geld zu bezahlen, um das Einreisevisum in die USA zu bekommen! Immerhin mit einer Erläuterung, wie ich vielleicht das Geld wieder zurück bekomme:
Haben Sie für Ihre ESTA Reisegenehmigung etwas bezahlt? Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen!
Das elektronische System zur Reisegenehmigung (ESTA) ist eine Einreisegenehmigung in die Vereinigten Staaten für Reisende mit einer Staatsangehörigkeit eine Landes, welches dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) angehört. Leider wird das ESTA Programm von gewissen Webseiten missbraucht, welche sich als offizielle ESTA Webseiten ausgeben. Es gibt keine Gebühr, welche für die Einholung der ESTA Reisegenehmigung bezahlt werden muss.
Sollten Sie für die Einholung Ihrer ESTA Reisegenehmigung eine Gebühr bezahlt haben, dann können Sie diese vollständig zurückerstatten lassen. Beantragen Sie Ihre eigene Reisegenehmigung selbstständig auf der offiziellen Webseite der U.S. Behörden: https://esta.cbp.dhs.gov
BEFOLGEN SIE FOLGENDE SCHRITTE, UM IHR GELD ZURÜCKERSTATTEN ZU LASSEN:
1. Kontaktieren Sie Ihre Kreditkartengesellschaft um die Transaktion anzufechten.
2. Teilen Sie Ihrer Kreditkartengesellschaft mit, dass Sie keinen Service erhalten haben und ein Opfer von Betrug wurden.
3. Ihre Kreditkartengesellschaft wird Ihnen den vollen Betrag innert zwei Arbeitstagen zurückerstatten.